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Gemeinschaftspraxis Sülze-Bergen

Aut-idem-Unsinn - Noch mal Glück gehabt - April 02

Auszeichnung: Gute medizinische Website 2006
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Zur Überschrift Die Regelung
Zur Überschrift Die Folgen
Zur Überschrift Die gute Nachricht
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Die Regelung

Die Bundesregierung hat eine neue Regelung zur Verschreibung von Medikamenten umgesetzt. Die Aut-idem-Regelung besagt, dass der Apotheker das vom Arzt verordnete Medikament durch ein kostengünstigeres ersetzen darf.

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Die Folgen

Die Konsequenzen einer solchen Regelung sind mehr als ärgerlich. Ist das gerade noch akzeptabel für Präparate, die nur akut zu nehmen sind, ist es für Dauer-Medikamente fatal. Wie soll der Patient Vertrauen zu seinen Medikamenten haben, wenn die Tablette mal klein, weiß und rund ist, mal blau, groß und eckig? Wie soll ein älterer Mensch seine 8 Medikamente auseinander halten, wenn sie jedes Mal andere Namen haben? Zudem kann der Apotheker nicht wissen, ob ein bestimmtes Präparat für einen Patienten schädlich ist, weil es z. B. Zucker enthält, der Patient aber Diabetiker ist. Hier kann nur der Arzt entscheiden, dass dieser Patient den Wirkstoff nur von einer ganz bestimmten Firma nehmen darf.
Diese Liste kann beliebig fortgesetzt werden.

Angesichts der Tatsache, dass wir in unserer Praxis schon darauf achten, günstigere Anbieter auszuwählen, kann man nur feststellen: Diese Regelung ist ausgemachter Unsinn.

Dazu die Bundesärztekammer:
„Die jetzt auch von der SPD-Bundestagsfraktion geforderte Aut-idem-Regelung bei der Verordnung von Arzneimitteln geht an der Realität vorbei“, so Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe. „Dem Patienten muss klar sein, dass ausschließlich der Arzt für die Medikation verantwortlich ist.“

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Die gute Nachricht

Die gute Nachricht ist, dass wir in der Gesundheitspraxis noch einmal „mit einem blauen Auge davonkommen“.
Hier zeigt sich ein Vorteil unserer Verordnungsstrategie der letzten Jahre: Gemäß den gesetzlichen Vorschriften haben wir bereits unser Verordnungsverhalten so verändert, dass wir auf günstigere Medikamente umgestellt haben. In langen Nächten haben wir uns zu jedem Präparat Gedanken gemacht und uns in jedem einzelnen Fall für ein günstiges entschieden, auf das wir problemlos umstellen konnten. Und so nutzen wir eine Ausnahme im Gesetz aus: Der Apotheker darf nämlich keinesfalls ein Präparat ersetzen, wenn dieses bereits zu den günstigeren Präparaten gehört. Das führt dazu, dass unsere Patienten in aller Regel genau das Präparat bekommen, das wir aufschreiben und somit immer das gleiche Präparat bekommen.

So müssen wir uns noch einmal bei Ihnen bedanken, dass Sie die Umstellung in den letzten Jahren so problemlos mitgemacht haben. Den Vorteil haben wir nun alle.

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