Die Bedrohung

Seit vielen Jahren wurden Ärzte dazu gezwungen, billigere Arzneimittel aufzuschreiben, indem ihnen angedroht wurde, mit ihrem Einkommen dafür zu haften, willkürlich festgelegte Grenzen nicht zu überschreiten.

Dazu gab es zwei Instrumente: Die Kollektivhaftung, umgangssprachlich als Budget bezeichnet, bedeutet, dass alle Ärzte eines Bundeslandes dafür haften müssen, wenn mehr Medikamentenkosten entstanden sind als vorgegeben. Die Mehrkosten mussten aus dem Einkommen des Arztes zurückgezahlt werden. Dieses war rechtlich nicht haltbar, denn es war nicht einsichtig, warum wir in Sülze für etwas haften sollen, was jemand anderes mehr verschreibt. Zumal wir alle Medikamente nach den gesetzlichen Vorgaben umgestellt haben, während es Ärzte geben soll, die sich dieser Diskussion mit den Patienten entzogen haben.

Weil das nicht haltbar war, hat die Bundesregierung das nun abgeschafft. Leider bleibt das 2. Instrument: Die Richtgrößen. Diese besagen, dass man pro Patient im Durchschnitt nur eine bestimmte Menge Medikamente verschreiben darf. Auch hier gilt: Eine Überschreitung dieser Menge muss aus dem Einkommen der Ärzte zurückgezahlt werden.

Der aktuelle Stand

Es ist zwar immer noch nicht zu verstehen, warum ich aus meinem Einkommen bezahlen muss, wenn meine Patienten einen höheren Medikamentenbedarf haben, aber so ist es Gesetz. Und nach Abschaffung des Budgets wird dieses Instrument nun sehr ernst genommen. Jeder Arzt, der seine erlaubte Medikamenten- und Heilmittelmenge um nur 5% überschreitet, wird geprüft. Und wenn der Arzt in dieser Prüfung nicht sehr gut begründen kann, aufgrund welcher Besonderheiten er diese Überschreitung haben musste, haftet er mit seinem Einkommen. Gerade sind die Zahlen für 1999 bekannt geworden: Ca. 2300 (!) Ärzte allein in Niedersachsen werden geprüft.

Die gute Nachricht

Offensichtlich gehören wir nicht zu den Ärzten, die geprüft werden. Für 2000 und 2001 gibt es in Sülze ganz sicher keine Probleme. Seit Anfang 2000 haben wir alle gesetzlichen Vorgaben umgesetzt. Das bedeutete: Günstigere Nachahmer statt teurer Originale aufschreiben (dass diese genauso gut sind, haben wir geprüft), keine Medikamente oder Massagen für Erkältungen oder bloße Befindlichkeitsstörungen, nur noch bestimmte Salben.

Das hat manche Diskussion mit unseren Patienten gekostet, mancher Patient hat uns deshalb sogar verlassen. Aber hier müssen wir uns bei Ihnen bedanken, dass Sie für diese Veränderung so viel Verständnis aufgebracht haben. Zum einen können wir nicht anders, denn wir müssen uns an gesetzliche Vorgaben halten. Zum anderen haben wir alle gemeinsam den Erfolg: Jedes Medikament, das verschreibungsfähig ist (das bedeutet: Von dem der Gesetzgeber eine Verschreibung nicht ausgeschlossen hat), können Sie bei uns jederzeit bekommen. Es gibt keine Rationierung. Niemals müssen wir ein Medikament oder eine Therapie ablehnen, weil es zu teuer wäre oder unser Budget verbraucht wäre. Was wir verschreiben dürfen, bekommen Sie, sofern sie das brauchen.

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