Ab 01.01.2015 gilt für gesetzlich versicherte Patienten ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Diese muss ein Lichtbild enthalten.

Alle bisherigen Krankenversichertenkarten werden ab sofort ungültig und können nicht mehr benutzt werden, egal welches Gültigkeitsdatum darauf aufgedruckt ist.

Die eGK muss jetzt immer vor jeder Behandlung vorgelegt werden. Solange die Karte nicht vorliegt, dürfen wir ausschließlich Privatrezepte erstellen. Eine Behandlung ohne Karte ist zwar möglich, wird jedoch nicht innerhalb von 10 Tagen die eGK nachgereicht, müssen wir eine Privatrechnung erstellen.

Wir haben auf dieses Gesetz keinen Einfluss und müssen uns daran halten. Bedauerlich ist, dass nicht alle Krankenkassen ihre Versicherten über diese neuen Regeln informiert haben und die Diskussion darüber wieder einmal in die Arztpraxen verlagert wird.

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