Bei Alkohol und Zigaretten ist bekannt, dass es Mengenbeschränkungen gibt, wenn man aus dem Ausland kommt.

Auch Medikamente sind im Ausland oft billiger als in Deutschland. Nicht so bekannt ist, dass es auch hier deutliche Beschränkungen für das Mitbringen von Medikamenten aus dem Ausland gibt. Und hier versteht der Zoll keinen Spaß: Schon ein Zuviel an z. B. Anti-Baby-Pille führt zu einem Strafverfahren.

Grundsätzlich ist nur das Mitbringen von Medikamenten erlaubt, die auch in Deutschland zugelassen sind. Dabei reicht es z. B. nicht, dass der Wirkstoff Diclofenac auch in Deutschland erhältlich ist, sondern das konkrete Medikament muss in Deutschland zugelassen sein.

Dann dürfen nur Medikamente für den persönlichen Bedarf mitgebracht werden. Für andere etwas mitbringen geht gar nicht. Als Anhalt für die richtige Menge für den eigenen Bedarf kann man von einer Menge ausgehen, die in 3 Monaten verbraucht wird.

Dabei muss auch noch beachtet werden, dass in vielen Ländern gefälschte Arzneimittel verkauft werden. Das ist nicht nur gefährlich für die eigene Gesundheit, das Mitbringen ist auch noch verboten.

Eine Besonderheit sind Betäubungsmittel. Diese dürfen überhaupt nicht mitgeführt werden. Werden diese jedoch als Medikament dringend benötigt, muss ein Formular mitgeführt werden, aus dem genau das Medikament und die tägliche Dosierung hervorgeht.

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